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Stilrichtungsfreies Karate

 

Das Stilrichtungsfreie Karate des DKV ist keineswegs ein neuer „Stil“ des Karate. Der Bereich Stilrichtungsfreies Karate oder auch als Offene Stilrichtung bezeichnet, ist vielmehr rein organisatorisch zu betrachten.
Hierbei bietet die Offene Stilrichtung allen Vereinen eine Möglichkeit dem DKV beizutreten, gleich welches Karate sie auch betreiben. Dabei erlauben die Eigenheiten der Prüfungsordnung eine Anpassung an die Karateauffassung des jeweiligen Vereins.
Dies bedeutet,dass jeder Verein der Shotokan, Goju-Ryu, Wado-Ryu, oder weniger bekannte Schulen wie Uechi-Ryu, oder Ryuei Ryu trainiert, dies im Bereich der Offenen Stilrichtung des DKV weiterhin tun kann. Ein Wechsel von der Stilrichtung Shotokan zur Offenen Stilrichtung ist damit kein Wechsel der „Stilrichtung“, sondern lediglich ein organisatorischer Wechsel. Es wird weiterhin Shotokan trainiert. Dabei werden alle Graduierungen übernommen.
Ein 2. Kyu bleibt ein 2. Kyu, ein 2. Dan bleibt ein 2. Dan.  Bei Prüfungen in der Offenen Stilrichtung werden dabei die Eigenheiten des jeweiligen Karate-Stils berücksichtigt. So wird ein Goju-Ryu Karateka bei seiner Prüfung Goju-Ryu und die entsprechenden Kata zeigen, so wie derjenige vom Wado-Ryu oder Shotokan, Wado-Ryu oder Shotokan zeigt.
Für den Verein und die Stilrichtung die er betreibt ändert sich aus Sicht des Karate nichts, abgesehen von der Prüfungsordnung, die aber durch ihre Möglichkeiten zur Auswahl von Schwerpunkten den Wünschen der meisten Prüflinge eher entgegenkommen dürfte.

Angenommen ein Meister des Kobayashi Shorin-Ryu möchte einen Verein gründen und mit diesem dem DKV beitreten, so kann er dies nun im Bereich der Offenen Stilrichtung problemlos tun.
Eine Anerkennung als eigene Stilrichtung ist damit nicht mehr notwendig. Überdies hat der DKV für eben diese Aufnahme einer neuen Stilrichtung eine Hürde in Form einer Mindestanzahl an Mitgliedern gesetzt.  Diese ist so hoch, dass einige anerkannte Stilrichtungen sie nicht erfüllen, aber im Zuge der „Besitzstandswahrung“ ihre Anerkennung behalten. Die Einrichtung der Offenen Stilrichtung, sozusagen als DKV-eigene Plattform des Karate, macht vieles einfacher und unkomplizierter. Vielleicht  führt es sogar dazu, dass sich die verschiedenen Karate-Schulen, oder besser gesagt deren Schüler, näher kommen und dass die Mauern der „scheinbaren“ Gegensätzlichkeit eingerissen werden und man voneinander lernt. Ein Ansatzpunkt hierzu ist schließlich in der Prüfungsordnung verankert, bei der zur Prüfung zum 5. Dan eine Stilrichtungsfremde Kata zu zeigen ist!

Die Idee und das Konzept der Offenen Stilrichtung ist gut, ob die Umsetzung gelungen ist kann zu diesem Zeitpunkt noch niemand sagen, da dies letztendlich auch von der Akzeptanz der Karate-Gemeinschaft abhängt. Eine große Chance bietet es jedoch für Gruppierungen die bisher nicht im DKV vertreten waren und allein von der Mitgliederzahl die Voraussetzungen für die Aufnahme bei DKV als eigene Stilrichtung nicht erfüllen. So können auf diesem Weg z.B. auch Kobudo-Vereine und Organisationen Aufnahme im DKV finden.

Allerdings bin ich nicht sicher ob „Offene Stilrichtung“ oder „Stilrichtungsfreies Karate“ die optimale Bezeichnung hierfür ist, zumal die Vereine ja keineswegs Stilrichtungsfreies Karate betreiben sondern weiterhin, Shotokan, Goju-Ryu, Wado-Ryu, Shito-Ryu, Kyokushinkai .....usw.

Der Wechsel bzw. die Aufnahme eines Vereins in die Offene Stilrichtung des DKV erfolgt durch eine entsprechende Meldung des Vereins an den DKV.   Prüferlizenzen werden direkt durch das DKV-Präsidium vergeben, einer Beteiligung bzw. Mitzeichnung etwaiger Stilrichtungsreferenten bedarf es hier nicht.
 

Autor: H. Haß, Januar 2003