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Das
Stilrichtungsfreie Karate des DKV ist keineswegs
ein neuer „Stil“ des Karate. Der Bereich
Stilrichtungsfreies Karate oder auch als Offene
Stilrichtung bezeichnet, ist vielmehr rein
organisatorisch zu betrachten.
Hierbei bietet die Offene Stilrichtung allen
Vereinen eine Möglichkeit dem DKV beizutreten,
gleich welches Karate sie auch betreiben. Dabei
erlauben die Eigenheiten der Prüfungsordnung
eine Anpassung an die Karateauffassung des
jeweiligen Vereins.
Dies bedeutet,dass jeder Verein der Shotokan,
Goju-Ryu, Wado-Ryu, oder weniger bekannte
Schulen wie Uechi-Ryu, oder Ryuei Ryu trainiert,
dies im Bereich der Offenen Stilrichtung des DKV
weiterhin tun kann. Ein Wechsel von der
Stilrichtung Shotokan zur Offenen Stilrichtung
ist damit kein Wechsel der „Stilrichtung“,
sondern lediglich ein organisatorischer Wechsel.
Es wird weiterhin Shotokan trainiert. Dabei
werden alle Graduierungen übernommen.
Ein 2. Kyu bleibt ein 2. Kyu, ein 2. Dan bleibt
ein 2. Dan. Bei Prüfungen in der Offenen
Stilrichtung werden dabei die Eigenheiten des
jeweiligen Karate-Stils berücksichtigt. So wird
ein Goju-Ryu Karateka bei seiner Prüfung
Goju-Ryu und die entsprechenden Kata zeigen, so
wie derjenige vom Wado-Ryu oder Shotokan,
Wado-Ryu oder Shotokan zeigt.
Für den Verein und die Stilrichtung die er
betreibt ändert sich aus Sicht des Karate
nichts, abgesehen von der Prüfungsordnung, die
aber durch ihre Möglichkeiten zur Auswahl von
Schwerpunkten den Wünschen der meisten Prüflinge
eher entgegenkommen dürfte.
Angenommen ein
Meister des Kobayashi Shorin-Ryu möchte einen Verein
gründen und mit diesem dem DKV beitreten, so kann er
dies nun im Bereich der Offenen Stilrichtung
problemlos tun.
Eine Anerkennung als eigene Stilrichtung ist damit
nicht mehr notwendig. Überdies hat der DKV für eben
diese Aufnahme einer neuen Stilrichtung eine Hürde
in Form einer Mindestanzahl an Mitgliedern gesetzt.
Diese ist so hoch, dass einige anerkannte
Stilrichtungen sie nicht erfüllen, aber im Zuge der
„Besitzstandswahrung“ ihre Anerkennung behalten. Die
Einrichtung der Offenen Stilrichtung, sozusagen als
DKV-eigene Plattform des Karate, macht vieles
einfacher und unkomplizierter. Vielleicht führt es
sogar dazu, dass sich die verschiedenen
Karate-Schulen, oder besser gesagt deren Schüler,
näher kommen und dass die Mauern der „scheinbaren“
Gegensätzlichkeit eingerissen werden und man
voneinander lernt. Ein Ansatzpunkt hierzu ist
schließlich in der Prüfungsordnung verankert, bei
der zur Prüfung zum 5. Dan eine Stilrichtungsfremde
Kata zu zeigen ist!
Die Idee und das
Konzept der Offenen Stilrichtung ist gut, ob die
Umsetzung gelungen ist kann zu diesem Zeitpunkt noch
niemand sagen, da dies letztendlich auch von der
Akzeptanz der Karate-Gemeinschaft abhängt. Eine
große Chance bietet es jedoch für Gruppierungen die
bisher nicht im DKV vertreten waren und allein von
der Mitgliederzahl die Voraussetzungen für die
Aufnahme bei DKV als eigene Stilrichtung nicht
erfüllen. So können auf diesem Weg z.B. auch
Kobudo-Vereine und Organisationen Aufnahme im DKV
finden.
Allerdings bin ich
nicht sicher ob „Offene Stilrichtung“ oder „Stilrichtungsfreies
Karate“ die optimale Bezeichnung hierfür ist, zumal
die Vereine ja keineswegs Stilrichtungsfreies Karate
betreiben sondern weiterhin, Shotokan, Goju-Ryu,
Wado-Ryu, Shito-Ryu, Kyokushinkai .....usw.
Der Wechsel bzw. die
Aufnahme eines Vereins in die Offene Stilrichtung
des DKV erfolgt durch eine entsprechende Meldung des
Vereins an den DKV. Prüferlizenzen werden direkt
durch das DKV-Präsidium vergeben, einer Beteiligung
bzw. Mitzeichnung etwaiger Stilrichtungsreferenten
bedarf es hier nicht.
Autor: H. Haß, Januar
2003 |